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Geschichtliche Ansätze

In der katholischen Kirche wird Ordination als ein Sakrament verstanden, das der Priester durch Auflegung der Hände empfängt. Dadurch wird er fürs Leben freigestellt und ausgesondert, um die Sakramente auszuteilen, so wie auch die Bibel und die Tradition auszulegen. Er erhält also einen bestimmten Status und ist damit autorisiert, gewisse Funktionen in der Kirche auszuüben, die andere nicht machen dürfen. Die Ordination hat lebenslängliche Gültigkeit und kann nicht ungeschehen gemacht werden. Der Priester kann zwar von seinem Amt zurücktreten, zum Beispiel wenn er heiratet. In so einem Fall gibt er den Status auf; die Ordination als Sakrament jedoch kann  nach katholischem Verständnis nicht ungültig gemacht werden.

Obwohl die Reformatoren vieles von diesem Verständnis übernommen haben, lehnten die Täufer (Mennoniten) alle Sakramente als Heilsmittel, die Gnade schon allein durch den bloßen Vollzug der Handlung vermitteln, ab.

Biblische Grundlage

Das AT bietet uns in 5. Mose 31, 7-8 ein Vorbild von der Amtsübertragung des Mose auf Josua..

Neutestamentliche Vorbilder finden wir in Apg. 6,6,  wo die Einsetzung der Diakone geschildert wird. In Apg. 13, 2-4 wird die Aussendung von Paulus und Barnabas als Apostel (Gemeindegründer) und Missionare beschrieben. Paulus selbst setzte in allen Gemeinden, die er gründete, Älteste (Gemeindevorsteher) ein (Apg. 14, 23; Titus 1,5). Aus den Pastoralbriefen wird ersichtlich, dass die Voraussetzungen und geistlichen Qualifikationen für den Dienst der Bischöfe  (Gemeindevorsteher) und Diakone im Zentrum stehen, nicht aber die Ordination als solche. Die geistlichen Dienste (Apostel, Propheten, Evangelisten, Hirten und Lehrer) sind laut Eph. 4, 11-12 Aufgaben und Funktionen für den Bau der Gemeinde aufgrund von Begabung und Berufung.

Grundsätzliche Voraussetzungen

Das NT lehrt das allgemeine Priestertum (1. Ptr.2, 5. 9; Offb. 5, 10). Ein Priester hat Vermittlerfunktion.  Jesus ist der wahre Hohepriester. Alle Gotteskinder haben den Heiligen Geist und können direkt zu Gott beten, ohne dass jemand für sie vermittelt. Mehr noch, ihr Gebet hat aufgrund der Einstellung und des Glaubens denselben Wert wie das eines anderen. Das Gebet ist also nicht von der Position eines Gemeindearbeiters abhängig. Alle Gotteskinder haben die Möglichkeit und den Auftrag, für ihre Mitchristen und Mitmenschen vor Gott einzustehen und Priesterdienste zu verrichten. (Vgl.: 1. Kor. 12,7; Eph. 4,7; 1. Petr. 4,10-11)

Gott beruft auf verschiedene Weise zu einem Dienst: Direkt, durch die Bibel, durch Umstände und Erlebnisse, durch Gemeindegeschwister, usw. Die Berufung ist die wichtigste Voraussetzung, obwohl jeder Gläubige berufen ist, mit seiner Gabe zu dienen.

Die Berufung zu einem besonderen Dienst sollte sich im Kontext der Gemeinde vollziehen: Als Wahrnehmung und Bestätigung der göttlichen Berufung, als Ruf seitens der Gemeinde und als Beauftragung aufgrund der göttlichen Berufung. Berufung zum Dienst sollte nicht losgelöst von der Gemeinde gesehen werden.

Die Dienste und Aufgaben sind laut NT für die Erbauung der Gemeinde da, damit die Gemeinde ihren Dienst in der Welt besser ausüben kann.

Das NT kennt nicht das Ein-Mann-Konzept. Vielmehr wird im NT stets die Mehrzahl verwendet, wenn es um Gemeindevorsteher geht.

KONZEPT: Ordination ist weder ein Status noch eine amtliche Autoritätsübertragung. Auch ist sie kein Sakrament, das dem Ordinierten eine Vermittlerposition gibt.

ORDINATION ist:

  1. Bestätigung der Gemeinde, dass der Betreffende für einen besonderen Dienst berufen ist.
  2. Beauftragung (Übertragung von Verantwortung) bzw. Einsetzung sowie auch die formelle Sendung für einen bestimmten Dienst.
  3. Ordination ist ein Fürbittegebet der Gemeinde: Eine Bitte um Gottes Vollmacht und Ausrüstung zum Dienst. Sie ist aber nicht eine reale Übertragung dieser Vollmacht durch den Vollzug der Handlung. Durch Handauflegung bezeugt die Gemeinde die Erhörungsgewissheit ihres Gebetes aufgrund der Verheißungen des Herrn.
  4. Ordination ist eine Gemeindeordnung, die Öffentlichkeitscharakter hat Sie bewahrt die Gemeinde und ihre Diener vor dem teuflischen Chaos (Durcheinander). Gemeindeordnung bedeutet beiderseitiges Einordnen und Unterordnen.
  5. Ordination ist Handauflegung mit symbolischer Bedeutung: Der Diener identifiziert sich mit dem Anliegen der Gemeinde und stellt sich unter den Auftrag Gemeinde. Die Gemeinde bittet Gott durch Handauflegung um seinen Segen zu diesem Vorhaben. Sowohl die Gemeinde als auch der Ordinierte nehmen gemeinsam die Aufgabe, die der Herr seiner Gemeinde gegeben hat, wahr. Die Gemeinde führt ihren Dienst unter Anleitung, Vorbild und Vorangehen der Ordinierten aus.
  6. Ordination ist öffentliches Bekenntnis und Bündnis: Ich kann und will den Dienst des Herrn nicht alleine tun. Bei der Ordination erkenne ich meine Abhängigkeit von Gott und Gemeinde.

Praktische Anleitung zur Handhabung der Ordination

  1. Die, die nach Apg. 6,2 und Eph. 4,11-12 von Gott und der Gemeinde für geistliche Dienste berufen sind, wollen wir ordinieren. Die angeführten Dienste in den erwähnten Texten verstehen wir grundsätzlich als Hirtendienste und Dienste am Wort (Diakone und Prediger).
  2. Die Gültigkeit der Ordination muss nicht lebenslänglich sein. Sie kann auf Initiative des Betreffenden oder der Gemeinde früher zum Abschluss gebracht werden.
  3. Die Ordination der Diakone kann in einer Lokalgemeinde auf eine bestimmte Dienstperiode begrenzt werden.
  4. Die Ordination der Prediger hat übergemeindliche Gültigkeit und sollte daher von der Lokalgemeinde unter Mitwirkung der Vereinigung durchgeführt werden.
  5. Im Unterschied zur Ordination wollen wir auch das Segensgebet durch Handauflegen bei der Einsetzung für bestimmte Dienste praktizieren.
  6. Alle Gemeindehandlungen wie z. B. Taufe, Abendmahl, Trauung sind im Rahmen und Auftrag der Gemeinde zu handhaben. Diese Handlungen werden von ordinierten oder speziell dafür beauftragten Personen ausgeführt.
  7. Besondere Bedeutung haben im NT die Voraussetzungen und geistlichen Qualifikationen (Vgl. 1. Tim. 3,1-14; 4, 12-16; Titus 1,5-9). Aus diesem Grunde sollten die Kandidaten, deren Ordination übergemeindliche Gültigkeit hat (Prediger), aufgrund ihrer Berufung, Lebensführung, Glaubensbekenntnis und Lehre geprüft werden.

(Dieses Dokument wurde vom Ältestenrat der M.B.G. von Paraguay erarbeitet und auf der Delegiertenkonferenz am 11. Februar 1996 angenommen.)

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